Rauchmelder nach 10 Jahren tauschen

Seit 2014 besteht die Pflicht Rauchmelder in privaten Bestandswohngen und Häusern zu installieren.

Wo, wie, wann, wer und welche Rauchmelder zu installieren sind und was dabei zu beachten ist, wurde in der Entsprechenden „DIN Norm 14676-1“ und in Hessen in der Bauordnung §14 festgelegt.

Davon abgesehen, dass die meisten Rauchmelder technisch eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren haben, meist verursacht durch eine fest verbaute 10 Jahres Batterie , müssen Gemäß der DIN-Norm 14676-1 Rauchwarnmelder nach zehn Jahren ausgetauscht werden, da nicht mehr gewährleistet ist, dass die sensible Messtechnik – etwa durch Verschmutzung und andere Einflüsse – einwandfrei funktioniert

Jeder der in 2014/2015 „neue“ Rauchmelder installiert hat, sollte sich spätestens jetzt um den Austausch dieser Geräte kümmern.

Weitere Infos dazu gibt es auf entsprechenden Homepages der Kreisverwaltungen oder des Landes Hessen, sowie zahlreichen, bundesweiten Informationskampagnen.

Um einige zu nennen:

https://www.schwalm-eder-kreis.de/Buergerservice/Dienstleistungen-A-bis-Z.htm/Dienstleistungen/Rauchwarnmelder-Einbaupflicht.html?

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-hessen

Hier noch einen Flyer zum Download vom Land Hessen

Wir als Feuerwehr stehen natürlich auch gerne mit Rat zur Seite, also meldet euch gerne bei uns, solltet ihr Fragen haben, …