Unfallverhütung / Unfallversicherung (29 Fragen)

1. In welchen Zeitabständen sind die Feuerwehrangehörigen nach § 8 der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) in Verbindung mit § 4 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV- Vorschrift 1) über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen?

 
 
 

2. Der Freiwillige Feuerwehrangehörige in Hessen ist gegen Unfälle im Dienst versichert. Bei welchem Versicherungsträger ist der Feuerwehrangehörige versichert?

 
 
 

3. Welcher Prüfung unterliegen nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) Feuerwehr- Haltegurte nach jeder Benutzung?

 
 
 

4. Wie viele Personen müssen nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49), in Verbindung mit DGUV-Regel 105-049 „Feuerwehren“ und der FwDV 1 „Grundtätigkeiten“, mindestens ein BM-Strahlrohr halten, wenn ein Stützkrümmereinsatz nicht möglich ist?

 
 
 

5. Welche Schutzausrüstung ist nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) bei Übungen und im Einsatz zu tragen?

 
 
 

6. Bis zu welcher Höhe dürfen nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49), in Verbindung mit DGUV-Regel 105-049 „Feuerwehren“, Selbstrettungsübungen unter besonderen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden?

 
 
 

7. Worauf bezieht sich der Geltungsbereich der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49)?

 
 
 

8. Welche Mindestabstände sind mit tragbaren Leitern, nach DIN VDE 0132, bei Annäherung an elektrische, unter Spannung stehende Anlagen einzuhalten?

 
 
 

9. Welcher Sicherheitsabstand ist mit tragbaren Leitern, nach DIN VDE 0132, in der Nähe von elektrischen Freileitungen, mit einer Spannung von 110 000 Volt, mindestens einzuhalten?

 
 
 

10. Wo ist die Art der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Ausrüstungen und Geräten nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49), in Verbindung mit DGUV-Regel 105-049 „Feuerwehren“, festgelegt?

 
 
 

11. Wie ist ein Schlauch beim Besteigen einer Leiter zu tragen?

 
 
 

12. In welchem Fall dürfen schadhafte Leitern nach der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ wieder benutzt werden?

 
 
 

13. Was ist bei Leitern, die an Verkehrswegen aufgestellt sind, nach der DGUV Information 208- 016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ zu beachten?

 
 
 

14. Wie sind nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) Strahlrohre, Schläuche und Verteiler zu benutzen?

 
 
 

15. Was ist im Sinne der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) der Einsatzort?

 
 
 

16. Worauf ist nach der VDE 0132 „Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen“ beim Aufrichten von Leitern in der Nähe elektrischer Freileitungen oder sonstiger Strom führender Teile zu achten?

 
 
 

17. In welchem Fall darf von einer tragbaren Leiter Wasser gegeben werden?

 
 
 

18. Welche der folgenden Teile der persönlichen Schutzausrüstung müssen den Feuerwehrangehörigen nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) zur Verfügung gestellt werden?

 
 
 

19. Müssen aktive Feuerwehrangehörige über Unfallgefahren bezüglich der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) in Verbindung der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV- Vorschrift 1) unterwiesen werden?

 
 
 

20. Welche Feuerwehrangehörigen sind bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich versichert?

 
 
 

21. Sie werden während der Feuerwehrausbildung leicht verletzt. Auf was sollten Sie den behandelnden Arzt hinweisen?

 
 
 

22. Sie sind aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und werden auf dem Heimweg nach einer Feuerwehrübung durch einen Unfall verletzt. Deckt die gesetzliche Unfallversicherung diesen Fall ab?

 
 
 

23. Wer entrichtet die Beiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Unfallkassen im Falle der Freiwilligen Feuerwehren?

 
 
 

24. Welche Rechtsvorschrift ist gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung?

 
 
 

25. Wer ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen?

 
 
 

26. Ein Feuerwehrangehöriger hat sich beim Einsatz eine leichte Schnittverletzung zugezogen, die mit einem Pflasterverband versorgt worden ist. Welche Aussage ist zutreffend?

 
 
 

27. Was ist beim Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln zur Vermeidung eines Stromschlags zu beachten?

 
 
 

28. Was ist nach UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) nach jeder Benutzung von Ausrüstungen, Geräte und persönlichen Schutzausrüstungen zu beachten?

 
 
 

29. Was ist nach UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) bei Ausbildungen, Übungen und Vorführungen mit Sprungrettungsgeräten zu beachten?