Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes (18 Fragen)

1. Wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen des Zivilschutzes?

 
 
 

2. Welche Aufgabenbereiche werden im Rahmen des Zivilschutzes durch den Bund ergänzend ausgestattet?

 
 
 

3. Wer nimmt nach HBKG für den Katastrophenschutz die Aufgaben der Informations- und Kommunikationszentrale wahr?

 
 
 

4. Wer ist die untere KatS-Behörde nach § 25 HBKG?

 
 
 

5. Woraus setzt sich eine Katastrophenschutzleitung mindestens zusammen?

 
 
 

6. Wer übernimmt in der Regel die Messaufträge für die GABC-Messzentrale?

 
 
 

7. Welche Einheiten und Einrichtungen werden für den Aufgabenbereich Führung vorgesehen?

 
 
 

8. Für welchen Aufgabenbereich stellt das Land Hessen keine eigenen Einheiten auf?

 
 
 

9. Was ist keine Aufgabe des Kreisauskunftsbüros (KAB)?

 
 
 

10. Wer übernimmt die operativ-taktische Führung im Katastrophenfall?

 
 
 

11. Welche nachstehende Gefahr kann von detonierenden Kampfmitteln ausgehen?

 
 
 

12. Welche Aufgabe fällt im Verteidigungsfall in die Zuständigkeit des Zivilschutzes?

 
 
 

13. Welche aufgeführte Person nimmt nach § 25 HBKG die Aufgaben einer unteren Katastrophenschutzbehörde wahr, wenn eine kreisangehörige Gemeinde während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde ist?

 
 
 

14. Wer stellt das größte Helferkontingent für den Katastrophenschutz zur Verfügung?

 
 
 

15. In welcher Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) ist die Führungsorganisation im Katastrophenfall u. a. festgelegt?

 
 
 

16. Welche Einheiten und Einrichtungen gehören nach dem Katastrophenschutzkonzept Hessen nicht zum Bereich Führung?

 
 
 

17. Welche Aussage zur Führungsorganisation im Katastrophenfall ist nicht richtig?

 
 
 

18. Welche Aufgaben hat der Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH)?