Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes (18 Fragen) 1. Wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen des Zivilschutzes? dem Bund dem Land der Gemeinde 2. Welche Aufgabenbereiche werden im Rahmen des Zivilschutzes durch den Bund ergänzend ausgestattet? der Aufgabenbereich Führung der Aufgabenbereich Wasserrettung der Aufgabenbereich Brandschutz 3. Wer nimmt nach HBKG für den Katastrophenschutz die Aufgaben der Informations- und Kommunikationszentrale wahr? der Verwaltungsstab die Zentrale Leitstelle der Katastrophenschutzstab 4. Wer ist die untere KatS-Behörde nach § 25 HBKG? der Regierungspräsident eines Regierungsbezirkes der Landrat eines Landkreises bzw. der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt der Bürgermeister einer Gemeinde 5. Woraus setzt sich eine Katastrophenschutzleitung mindestens zusammen? aus einem Katastrophenschutzstab, aus einem Verwaltungsstab, einer GABC-Mess- sowie einer Informations- und Kommunikationszentrale aus dem Krisenstab und einer Zentralen Leitstelle aus dem Katastrophenschutzstab und einer Technischen Einsatzleitung 6. Wer übernimmt in der Regel die Messaufträge für die GABC-Messzentrale? die GABC-Erkundungsgruppe die Löschzüge die Fahrzeuge einzelner Hilfsorganisationen 7. Welche Einheiten und Einrichtungen werden für den Aufgabenbereich Führung vorgesehen? die IuK-Zentralen die Katastrophenschutzstäbe und die Führungsgruppen Technische Einsatzleitungen die IuK-Gruppen 8. Für welchen Aufgabenbereich stellt das Land Hessen keine eigenen Einheiten auf? für den Brandschutz für die Bergung und die Instandsetzung für die Wasserrettung 9. Was ist keine Aufgabe des Kreisauskunftsbüros (KAB)? Das Kreisauskunftsbüro gibt Pressevertretern Auskunft über die Anzahl von toten, vermissten und verletzten Personen. Das Kreisauskunftsbüro richtet die Personenauskunftsstelle als zentrale Anlaufstelle ein Das Kreisauskunftsbüro nimmt Suchanfragen aus der Bevölkerung entgegen. 10. Wer übernimmt die operativ-taktische Führung im Katastrophenfall? der Verwaltungsstab der politisch Gesamtverantwortliche der Katastrophenschutzstab 11. Welche nachstehende Gefahr kann von detonierenden Kampfmitteln ausgehen? eine Splitterwirkung eine Gefahr durch Elektrizität eine Verbrühungsgefahr 12. Welche Aufgabe fällt im Verteidigungsfall in die Zuständigkeit des Zivilschutzes? eine frühzeitige Warnung der Bevölkerung die Objektsicherung eine statistische Erfassung der Gesamtschäden 13. Welche aufgeführte Person nimmt nach § 25 HBKG die Aufgaben einer unteren Katastrophenschutzbehörde wahr, wenn eine kreisangehörige Gemeinde während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde ist? der Stadtrat der Bürgermeister der Leiter des örtlichen Ordnungsamtes 14. Wer stellt das größte Helferkontingent für den Katastrophenschutz zur Verfügung? das Technische Hilfswerk (THW) das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Feuerwehren 15. In welcher Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) ist die Führungsorganisation im Katastrophenfall u. a. festgelegt? FwDV 2 FwDV 3 FwDV 100 16. Welche Einheiten und Einrichtungen gehören nach dem Katastrophenschutzkonzept Hessen nicht zum Bereich Führung? Gefahrstoff-ABC-Messzentrale Zivilschutz-Hubschrauber Katastrophenschutzstab der unteren KatS-Behörde 17. Welche Aussage zur Führungsorganisation im Katastrophenfall ist nicht richtig? Die Führungsorganisation im Katastrophenfall baut auf der Führungsstruktur der täglichen Gefahrenabwehr auf. Es ist immer eine Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) einzurichten und zu betreiben. Alle an der Katastrophenabwehr beteiligten Einsatzkräfte sind der die Abwehrmaßnahmen leitenden Katastrophenschutzbehörde unterstellt. 18. Welche Aufgaben hat der Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH)? Er führt eine Schadensbekämpfung aus der Luft durch. Ihn können Vertreter der Presse nutzen, um Aufnahmen von der Schadenstelle zu machen. Er kann für andere Behörden und Dienststellen Amtshilfe leisten. Laden …